DGUV V3 und E-Check: Diese Bürokratie-Erleichterungen plant der Bund
Weniger starre Fristen, mehr Risikobewertung: Ein Überblick über die geplanten Bürokratie-Erleichterungen bei der DGUV V3 Prüfung – und was für Berliner Betriebe schon heute gilt.
Im Rahmen des zweiten Entlastungskabinetts hat der Bund einen Bürokratieabbau bei der DGUV V3 Prüfung und der Kontrolle elektrischer Betriebsmittel angekündigt. Prüfungen sollen zukünftig nicht mehr starr nach Kalenderfristen erfolgen, sondern sich stärker an der Gefährdungsbeurteilung und dem tatsächlichen Risiko orientieren.
Geplante Änderungen bei der DGUV V3 Prüfung
Bislang unterliegen zahlreiche elektrische Betriebsmittel und Anlagen – vom Bürocomputer bis zur Kaffeemaschine – festen Prüfintervallen. Nach den aktuellen Überlegungen sollen Geräte mit geringem Gefährdungspotenzial künftig seltener oder gar nicht mehr nach starren Fristen kontrolliert werden müssen.
Für Berliner Betriebe mit einer großen Bandbreite an Bürostandorten – von Mitte bis Charlottenburg – könnte das insbesondere bei Standardarbeitsplätzen mit wenig genutzten Geräten spürbare Erleichterung bringen. Zusätzlich soll die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 die Anforderungen an Unternehmen vereinfachen.
Aktuelle Rechtslage
Unabhängig von den angekündigten Plänen gilt aktuell weiterhin die bestehende DGUV Vorschrift 3 unverändert. Unternehmen müssen ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel also weiterhin nach den derzeit geltenden Vorschriften prüfen lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung bleibt zentral
Schon jetzt bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für den sicheren Betrieb elektrischer Geräte. Sie bestimmt das tatsächliche Risiko und legt fest, welche Prüfmaßnahmen notwendig sind – ein Prinzip, das mit der Reform noch stärker in den Vordergrund rücken soll.
Fazit
Die geplante Reform soll die DGUV V3 Prüfung und den E-Check praxisnäher gestalten und Unternehmen spürbar entlasten. Bis die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, gelten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel jedoch weiterhin die bisherigen Prüfpflichten.
Risikobasierte Prüfung
Starre Kalenderfristen sollen zunehmend durch eine echte Risikobewertung ersetzt werden.
Vorschriften vereinfacht
DGUV V3 und V4 sollen in einem gemeinsamen, einfacheren Regelwerk zusammengeführt werden.
Bislang keine Änderung
Bis zur Gesetzesänderung bleiben die aktuellen Prüfpflichten vollständig bestehen.
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