FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um E-Check, DGUV V3 und unser Servicemodell in Berlin – kompakt zusammengefasst.

Was ein E-Check kostet, hängt von Objektgröße, Prüfumfang und dem Zustand der Anlage ab – ein Altbau in Prenzlauer Berg ist da ein anderer Fall als ein moderner Neubau in Adlershof. Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten. Nach kurzer Bedarfsklärung erstellen wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

Als Faustregel gilt: ortsveränderliche Geräte werden etwa jährlich geprüft, ortsfeste Anlagen im Abstand von rund vier Jahren. Wie das Intervall im Detail aussieht, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Prüfintervallen.

Ein festes gesetzliches Intervall schreibt der Gesetzgeber nicht vor, wohl aber greift die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters – gerade bei den zahlreichen Altbauten in Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg ein wichtiger Punkt. Mehr dazu im Ratgeber für Vermieter.

Ausführen darf einen E-Check nur, wer als Elektrofachkraft entsprechend ausgebildet ist und die relevanten Normen kennt. Bei uns sind das ausschließlich fest angestellte eigene Mitarbeitende.

Unsere Teams, die von Spandau bis Köpenick in allen Berliner Bezirken unterwegs sind, bestehen ausschließlich aus fest angestelltem Personal der EL-Concept GmbH. Eine Vermittlung an Subunternehmer oder Dritte findet nicht statt.

In allen 12 Berliner Bezirken, von Mitte bis Treptow-Köpenick. Details finden Sie auf unserer Bezirksübersicht.

Wie lange es dauert, richtet sich nach dem Prüfumfang: Ein kleines Büro, etwa ein Startup in Mitte, ist oft binnen weniger Stunden geprüft, größere Objekte wie Verwaltungsgebäude oder Gewerbeparks benötigen entsprechend mehr Zeit.

Die Plakette hält Prüfdatum und empfohlenen nächsten Termin fest und signalisiert Mietern, Mitarbeitenden und Versicherern eine fachgerecht durchgeführte Prüfung. Mehr dazu im Ratgeber zum Ablauf.

Der Unterschied liegt in der Bauart: Ortsfeste Anlagen sind dauerhaft installiert, ortsveränderliche Geräte werden bestimmungsgemäß bewegt – für beide gelten eigene Normen und Prüfintervalle. Details im entsprechenden Ratgeber.

Ja. Bevor eine neue Anlage in Betrieb geht, ist gemäß VDE 0100-600 eine Erstprüfung vorgeschrieben. Mehr dazu im Ratgeber zu Neubau & Sanierung.

Sämtliche festgestellten Mängel dokumentieren wir transparent und besprechen anschließend gemeinsam mit Ihnen den weiteren Handlungsbedarf. Die Entscheidung über eine Instandsetzung liegt letztlich bei Ihnen.

Am einfachsten über unser Kontaktformular oder per Anruf unter 0800 5 265 265. Egal ob Ihr Standort in Charlottenburg, Marzahn-Hellersdorf oder anderswo in Berlin liegt – wir melden uns zeitnah mit einem individuellen Angebot.

Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand greift statt der DGUV Vorschrift 3 die inhaltlich gleichwertige DGUV Vorschrift 4 – der Grund: Diese Träger sind bei einer Unfallkasse versichert statt bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft. An Prüfumfang und Fristen ändert das kaum etwas. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Einsatzorten.

Nein, eine Schließung ist nicht nötig. Auf Wunsch führen unsere Techniker die Prüfung außerhalb Ihrer Öffnungszeiten durch, oder wir stimmen den Ablauf so mit Ihnen ab, dass Ihr Tagesgeschäft kaum beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich ja – zur besseren Planbarkeit konzentrieren wir uns jedoch auf Ballungszentren wie Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Eine Prüfung ist aber grundsätzlich überall in Deutschland möglich. Fragen Sie uns gern über unser Kontaktformular an – wir finden gemeinsam einen Weg.
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